Information neue Massnahmen ab Montag, 20. Dezember 2021

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21. Dezember 2021

Für den Sportbetrieb gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 bis voraussichtlich 24. Januar 2022 (verlängert bis Ende März 2022) folgende Massnahmen:

In allen Indoor-Sportkursen gilt die 2G Regelung (Geimpft oder Genesen) und eine Maskenpflicht. Das Zertifikat ist der Kursleitung vorzuweisen.

Schulschwimmanlagen und Hallenbäder

In den Schulschwimmanlagen und den Hallenbädern (inkl. den Turnhallen im Hallenbad City) gilt die 2G+ Regelung (Geimpft oder Genesen und Getestet). Die Maske muss beim Unterricht nicht getragen werden.

Begleitpersonen von Kindern

Begleitpersonen von Kindern die Hilfe beim Umziehen benötigen, dürfen das Kind nur in die Garderoben begleiten, wenn Sie die 2G-Regelung (Genesen oder Geimpft) erfüllen. Zudem muss die ganze Zeit eine Maske getragen werden. Die Übergabe des Kindes erfolgt beim Eingang in die Schwimmhalle bzw. in die Turnhalle.

Personen, die kein 2G-Zertifikat besitzen, müssen ihr Kind an der Kasse der Mieterin, dem Mieter übergeben. In den Schulschwimmanlagen muss die Übergabe an der Eingangstüre zum Gebäude erfolgen. Die Kontrolle über den Eingang zur Anlage obliegt der Mieterin/dem Mieter.

Begleitpersonen müssen während der Wartezeit das Gebäude verlassen.

Allgemeine Anmerkungen

  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin ab Betreten des Gebäudes (Turnhalle, Hallenbäder, Schulschwimmanlagen etc.) und gilt bis nach dem Umziehen in der Garderobe sowie auf dem umgekehrten Weg.
  • 2G+ = Geimpft oder Genesen und Getestet
  • Als Test gilt sowohl ein PCR als auch ein Antigen-Test. Der Antigen-Test ist inzwischen wieder kostenlos.
  • 2G+: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung (Booster) oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Einzelne Abweichungen zu obigen Regelungen sind in spezifischen Anlagen möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorgaben beim Besuchen einer Sportanlage.

Wir bitten Sie, zu beachten, dass die Entwicklungen der Pandemie nicht voraussehbar sind und sich somit die Bedingungen für den Sportbetrieb jederzeit kurzfristig ändern können.

Wir wünschen Ihnen, trotz den erschwerten Bedingungen, weiterhin viel Spass und Erfolg beim Trainieren.

Coronavirus Regeln

Sportaktiv
Sempacherstrasse 15
8032 Zürich

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Öffnungszeiten
Kurssekretariat

Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr